From Brussels with love - KI-Schulungspflicht

Zusammenfassung

Ab Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der EU-KI-Verordnung Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dies betrifft Mitarbeitende, Führungskräfte, externe Beratende und Dienstleistungskräfte. Die Schulungen müssen technische, methodische, soziale und ethische Aspekte abdecken und zielgruppenspezifisch gestaltet werden. Die Pflicht zur Schulung gilt unabhängig von der Risikoklasse des KI-Systems und verlangt einen anpassbaren, individuellen Ansatz. Organisationen müssen sicherstellen, dass Schulungsmaßnahmen dokumentiert, regelmäßig aktualisiert und an betriebliche Gegebenheiten angepasst werden. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Anforderungen stärkt die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und trägt zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben bei.

1. Wer schult und wer wird geschult?

Die Schulungspflicht richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in der EU in Verkehr bringt. Betreiber ist, wer ein solches System in eigener Verantwortung verwendet und in der EU ansässig ist. Die Schulungspflicht gilt risikounabhängig, also für KI-Systeme aller Risikostufen der KI-Verordnung. Adressaten der Schulung sind alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten oder diese überwachen. Dazu zählen festangestellte Mitarbeitende, Führungskräfte, Dienstleistende und externe Beratungskräfte. Auch Personen, die indirekt mit KI-Systemen in Verbindung stehen, müssen in bestimmten Fällen geschult werden, sofern sie einen Einfluss auf deren Einsatz haben. Die Verantwortung für die Schulung liegt bei den Anbietern und Betreibern, die sicherstellen müssen, dass die Schulungen sowohl inhaltlich als auch strukturell angemessen sind. Outsourcing an externe Schulungsanbieter ist möglich, entbindet jedoch nicht von der Haftung bei mangelhafter Umsetzung.

2. Welche Inhalte sollen vermittelt werden?

KI-Kompetenz wird eine entscheidende Schlüsselkompetenz werden und umfasst ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Kenntnissen.

·       Technische Inhalte beinhalten ein Verständnis für maschinelles Lernen, Algorithmen und die technische Funktionsweise von KI-Systemen.

·       Methodische Kompetenzen betreffen die Integration von KI in betriebliche Abläufe und die Fähigkeit zur kritischen Bewertung von KI-gestützten Ergebnissen.

·       Soziale Kompetenzen, wie Kommunikation und Reflexion über den gesellschaftlichen Einfluss von KI, sind ebenfalls essenziell.

·       Darüber hinaus spielen ethische und rechtliche Aspekte eine zentrale Rolle. Mitarbeitende müssen Datenschutzbestimmungen, Diskriminierungsrisiken und mögliche Verzerrungen (Bias) in KI-Entscheidungen erkennen und bewerten können.

3. Wie umfangreich sind die Schulungen?

Artikel 4 KI-VO besagt, dass Schulungen „nach besten Kräften“ erfolgen müssen und die geschulten Personen „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ erlangen. Es gibt also keine starren Vorgaben zum Umfang der Schulung, jedoch eine klare Erwartung an deren individuelle Anpassung. Die Schulungsinhalte müssen auf den Wissensstand, die Funktion und die Aufgabenbereiche der Zielgruppe abgestimmt sein. Eine IT-Spezialistin benötigt andere Schulungsinhalte als eine Führungskraft, eine externe Beraterin oder ein reiner Anwender. Organisationen sollten daher modulare Schulungskonzepte entwickeln, die sowohl Grundlagenwissen als auch spezialisierte Inhalte abdecken.

4. Praktische Umsetzung

Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist als Pflicht formuliert, ein Verstoß kann nach Artikel 99 KI-VO sanktioniert werden. Hinzu kommt eine mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht bei unsachgemäßem Einsatz des KI-Systems, die zu Haftungsansprüchen führen kann.

Die Umsetzung von Schulungspflichten erfordert flexible, zielgruppenspezifische Ansätze entsprechend unterschiedlichen Wissensständen und Zielgruppen. Eine pauschale Schulung für alle Mitarbeitenden wird wohl nicht ausreichend sein. Organisationen sollten daher Schulungen als kontinuierlichen Prozess etablieren und regelmäßige Auffrischungen anbieten. Die Benennung von  KI-Beauftragten kann helfen, Schulungsmaßnahmen zu koordinieren und zu dokumentieren. Zudem sollten interne Richtlinien und Standards zur KI-Kompetenzentwicklung eingeführt werden. Externe Dienstleistende können unterstützen, ersetzen jedoch nicht die interne Verantwortung.

Fazit

Artikel 4 der KI-Verordnung stellt klare Anforderungen an Unternehmen: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden und Externe ausreichende KI-Kompetenz besitzen. Technische, ethische und soziale Schulungsinhalte müssen zielgruppenspezifisch vermittelt werden. Die Umsetzung erfordert Planung, Flexibilität und kontinuierliche Anpassung. Unternehmen, die frühzeitig geeignete Schulungsstrukturen aufbauen, erfüllen nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern schaffen auch die Grundlage für einen sicheren und verantwortungsvollen KI-Einsatz in ihrer Organisation.

 

Quellen

Catakli, D., & Puntschuh, M. (September 2023). Orientierung im Kompetenzdschungel - Was die Verwaltung für den Umgang mit KI braucht. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung.

Fleck, T. (Heft 3 2024). AI literacy als Rechtsbegriff - Anforderungen an die KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO. KI und Recht, S. 99-103.

Knappertsbusch, I., & Rappenglück, D. (26. 11 2024). Pflicht oder Kür? – KI-Kompetenz gemäß KI-VO als zentraler Bestandteil der KI-Compliance im Unternehmen. Von CMSHS Bloggt: https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/kuenstliche-intelligenz/pflicht-oder-kuer-ki-kompetenz-gemaess-ki-vo-als-zentraler-bestandteil-der-ki-compliance-im-unternehmen/ abgerufen

Ukrow, J. (2024). Art. 4 KI-Kompetenz. In J. Ukrow, Verordnung der EU über die Künstliche Intelligenz (KI-VO) (S. 3-32). Ludwigshafen am Rhein: Medienanstalt Rheinland Pfalz.

 

 




Zurück
Zurück

Gewinnen wir Zeit durch KI?

Weiter
Weiter

Open AIs SORA für alle?